Keine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bereits im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig erklärt (AZ.: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09 vom 09.02.2010), jedoch nicht festgestellt, ob diese unzureichend zur Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend sind. Bemängelt wurde lediglich die methodische Ermittlung, welcher der Gesetzgeber mit den neu ermittelten Regelsätzen nach eigenen Angaben zum 01.01.2011 Abhilfe schaffte – was auch anschließend vom Bundessozialgericht bestätigt wurde (siehe auch Az.: B 4 AS 12/12 R vom 28.03.2013 und Az.: B 14 AS 35/12 R vom 12.07.2012. Eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt bis heute noch aus. Anders das Sozialgericht Berlin, welches die Regelsätze für unzureichend hält (Az.: S 55 AS 9238/12 vom 25.04.2012) und das Verfahren weiter an das Bundesverfassungsgericht gegeben hat. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.(..)
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