Die Verfolgung von Dennis Stephan dient dem Schutz eines regional bekannten Ex-Kommunalpolitikers und Ex-Vereinschefs aus Fernwald. Der hatte Dennis Stephan am Pfingstmontag 2013 mit seinem Auto überfahren, nachdem er ihm, wie er selbst als zugab, vorher androhte, ihm „den Arsch zu versohlen“. Soll hier regionale Prominenz geschützt werden? Und opfert man dafür jemand anders?…..
Ob er schuldfähig ist, spielt angesichts dessen, dass für die Brandstiftung von Beginn an kein einziges Indiz, geschweige denn ein Beweis vorhanden war, keine Rolle mehr.
Doch auch die Frage einer weiteren Zurechnungsfähigkeit ist längst beantwortet worden – und zwar einerseits von der psychiatrischen Klinik, in der Dennis Stephan zwangseingewiesen war, und andererseits vom Gericht mehrfach selbst. Denn die Vitos-Klinik in Haina und ihre Außenstelle Gießen haben mit in ihrem Schreiben vom 23.10.2013 (Blatt 544 – 545) an das Gericht bereits formuliert, dass Herr Stephan „durchgehend in der Lage (ist) Entscheidungen selbständig zu treffen“
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